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Wir fragen Fulda: Shopping mit dem 2G-Bändchen

Seit kurz vor Weihnachten vereinfachen sogenannte 2G-Bändchen das Einkaufen in vielen Geschäften in Fulda. Wir haben Händler und Kunden dazu befragt.

Seit kurz vor Weihnachten vereinfachen sogenannte 2G-Bändchen das Einkaufen in vielen Geschäften in Fulda. Wir haben uns bei Händlern und Kunden in der Innenstadt umgehört, wie das ganze ankommt und ob die Bändchen eine Erleichterung im Shopping-Alltag sind.

 

 

Diese Bändchen sind schon praktisch. Denn wer ein Geschäft betreten will, für das die 2G-Regelung gilt, muss am Eingang normalerweise erstmal nach Ausweis und Impf- oder Genesenennachweis kramen. Dank der Armbänder genügt es, den 2G-Nachweis einmalig bei einem teilnehmenden Händler vorzulegen und sich dort solch ein Bändchen aushändigen zu lassen. Damit kann man seine Shoppingtour bequem fortsetzen und die nachfolgenden Geschäfte schneller betreten. Nun wurde diese Aktion bis zum 27. Februar verlängert.

„Sowohl die Geschäftsleute als auch die Kundinnen und Kunden bewerten das Bändchen-System positiv und empfinden es als Erleichterung. Daher unterstützen wir als Stadt gerne weiterhin den Handel in unserer Innenstadt, indem wir die Bändchen zur Verfügung stellen“, erklärt Bürgermeister Dag Wehner.

 

Hier bekommt man die 2G-Bändchen:
Juwelier Bott, Auf und Davon, Peters/Urbanwines, bambolino, C&A, Juwelier Meister Müller, Galeria Karstadt Kaufhof, Schuhhaus Vogler und Hodes Schuhe, Catwalk fashion, Cecil Store, Lieblings, Halemba Style, Nicolissima, Modelbahnwelt Fulda, Götte Damenwäsche, Hifi Gärber, Modehaus Schneider, Modehaus Come Prima, Schuhaus Ebert, Parfümerie Schuback, Merican Reisen, Sedelmayer Optik und Akustik, Feinsinn, Wohnlust, Kostbar Casa-R.ella, Herren Köhler Modehaus, Luna concept Store, Testoni, Rhönblut, Fink Fashion, Crea Time, Moretti Beauty and more, Marleen Schallplatten, 43einhalb, Vogel Raum und Bett, Reinholz Kaffeerösterei, Campo, Bernadette und Jack & Jones Store 

 

Diese Regeln gelten für die Nutzung:

 

Die Stadt Fulda und das City-Marketing weisen darauf hin, dass die Weitergabe der Bändchen nicht zulässig ist. Dort, wo keine Bändchen akzeptiert werden, findet weiterhin die individuelle Corona-Kontrolle statt. Die 2G-Bändchen gelten außerdem nicht in der Gastronomie.

Zudem ersetzen sie nicht die Nachweispflicht bei polizeilichen Kontrollen: „Kundinnen und Kunden müssen nach wie vor stets den Impf- oder Genesenen-Nachweis und ein Ausweisdokument mitführen. Kinder und Jugendliche, die noch nicht vollständig geimpft sind, sind von der Bändchen-Option ausgenommen. Sie müssen weiterhin ihr Testheft beim Betreten jedes Geschäfts vorzeigen. Ausgenommen sind zudem Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Auch sie müssen wie bisher immer ihren Nachweis vorzeigen.

 

Habt ihr schon einmal mit einem 2G-Bändchen eingekauft? Wenn ihr eine Übersicht über die besten Shops in der Innenstadt benötigt, schaut euch doch mal den Fulda Guide an. Folgt uns auch bei Facebook und Instagram, um nichts aus der Barockstadt zu verpassen.